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   BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10   

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BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10 (https://dejure.org/2011,18511)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10 (https://dejure.org/2011,18511)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 10 ZA (pat) 8/10 (https://dejure.org/2011,18511)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Vielmehr sei als Voraussetzung für die Anerkennung der Notwendigkeit einer Doppelvertretung durch Patent- und Rechtsanwalt zu fordern, dass im Verfahren über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus schwierige rechtliche Probleme auftauchten, denen der Patentanwalt nicht ohne Hilfe des Rechtsanwalts zu begegnen vermöge (unter Hinweis auf die Entscheidungen 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 und 4 ZA (pat) 81/08, BPatGE 51, 76).

    2008, 570, 4 ZA (pat) 81/08, BPatGE 51, 81 und 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81) im Wesentlichen damit, dass keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten vorgelegen hätten, die das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts erforderlich gemacht hätten und führt dies im Einzelnen aus.

    2008, 570, 4 ZA (pat) 81/08, BPatGE 51, 81 und 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81) verweist, nach der es bei der Erstattungsfähigkeit von Doppelvertretungskosten auf das Vorliegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten ankommt, ist anzumerken, dass die hier vertretene Rechtsauffassung mittlerweile der überwiegenden Auffassung der Nichtigkeitssenate des Bundespatentgerichts entspricht.

  • BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Zur Begründung hat die Rechtspflegerin insoweit im Wesentlichen ausgeführt, der Rechtsprechung einiger Senate des Bundespatentgerichts, wonach die Notwendigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts bei parallelem Verletzungsstreit bejaht werde (vgl. GRUR 2008, 735, GRUR 2009, 706), könne nicht gefolgt werden.

    Die Gegenmeinung, nämlich dass die Notwendigkeit der Kosten eines mitwirkenden Rechtsanwalts in jedem Einzelfall schlüssig darzulegen sei, wird - soweit ersichtlich - nur noch vom 2. Senat des Bundespatentgerichts in voller Strenge vertreten (vgl. BPatGE 50, 85, 87 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren).

  • BPatG, 21.11.2008 - 1 ZA (pat) 15/07
    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Zur Begründung hat die Rechtspflegerin insoweit im Wesentlichen ausgeführt, der Rechtsprechung einiger Senate des Bundespatentgerichts, wonach die Notwendigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts bei parallelem Verletzungsstreit bejaht werde (vgl. GRUR 2008, 735, GRUR 2009, 706), könne nicht gefolgt werden.

    Der erkennende Senat ist mit der vorstehend dargestellten Rechtsauffassung dem 1. Senat des Bundespatentgerichts gefolgt, der mit den Entscheidungen "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren I und II" vom 21. November 2008 bzw. 22. Dezember 2008 ebenfalls überzeugende Argumente gefunden hat (vgl. BPatGE 51, 67 ff. und 51, 72 ff.).

  • BPatG, 29.01.2009 - 4 ZA (pat) 81/08
    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Vielmehr sei als Voraussetzung für die Anerkennung der Notwendigkeit einer Doppelvertretung durch Patent- und Rechtsanwalt zu fordern, dass im Verfahren über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus schwierige rechtliche Probleme auftauchten, denen der Patentanwalt nicht ohne Hilfe des Rechtsanwalts zu begegnen vermöge (unter Hinweis auf die Entscheidungen 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 und 4 ZA (pat) 81/08, BPatGE 51, 76).

    Der 4. Senat des Bundespatentgerichts vertritt wohl eine differenzierte Sicht, die eine typisierende Betrachtungsweise nicht in jedem Falle zulasse, wobei auch er anerkennt, dass der Umstand eines parallel geführten Verletzungsverfahrens oftmals für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines beim Nichtigkeitsverfahren mitwirkenden Rechtsanwalts sprechen könne (vgl. BPatGE 51, 76, 79 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren; BPatGE 52, 146, 149 - Mitwirkender Rechtsanwalt II).

  • BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Sie begründet die Ablehnung der Erstattung der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts (unter Hinweis auf BPatG 3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 51, 62 = …

    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen anderer Senate des Bundespatentgerichts (3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 51, 62 = …

  • BPatG, 31.03.2010 - 10 ZA (pat) 5/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Zudem bezieht sie sich auf die Senatsentscheidung 10 ZA (pat) 5/08, BPatGE 51, 225, sowie auf die Entscheidung 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154.

    a) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der hier erkennende 10. Senat des Bundespatentgerichts bereits mit Beschluss vom 31. März 2010 (BPatGE 51, 225, 231 = BlPMZ 2010, 371 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III) entschieden, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Einleitung eines Patentnichtigkeitsverfahrens bzw. bei der Verteidigung im Patentnichtigkeitsverfahren typischerweise jedenfalls dann notwendig ist, wenn - so wie hier - zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist.

  • BPatG, 18.01.2011 - 5 ZA (pat) 20/10

    Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV -

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Zudem bezieht sie sich auf die Senatsentscheidung 10 ZA (pat) 5/08, BPatGE 51, 225, sowie auf die Entscheidung 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154.

    Auch der 5. Senat und der 3. Senat des Bundespatentgerichts haben sich der Auffassung, dass die Hinzuziehung eines mitwirkenden Rechtsanwalts zum Patentnichtigkeitsverfahren bei gleichzeitigem Verletzungsverfahren typischerweise notwendig ist, mittlerweile angeschlossen (vgl. 5 ZA (pat) 20/10, BPatGE 52, 154, 157 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV und 3 ZA (pat) 29/10, BPatGE 52, 159, 163 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V).

  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall - wie hier - mit Fug darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. zu Fällen der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts bzw. Unterbevollmächtigten z. B. BGH NJW-RR 2008, 1378; GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall - wie hier - mit Fug darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. zu Fällen der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts bzw. Unterbevollmächtigten z. B. BGH NJW-RR 2008, 1378; GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

    Auszug aus BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall - wie hier - mit Fug darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. zu Fällen der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts bzw. Unterbevollmächtigten z. B. BGH NJW-RR 2008, 1378; GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I).
  • BPatG, 25.03.2004 - 10 W (pat) 38/03
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

  • BPatG, 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im

  • LG Krefeld, 18.12.2013 - 2 O 170/08

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn bei Mangelhaftigkeit des Schachtes

  • BPatG, 12.07.2012 - 10 ZA (pat) 3/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - Doppelvertretungskosten im

    b) Ausgehend von diesen Grundsätzen wird die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt bei der Einleitung eines Patentnichtigkeitsverfahrens bzw. bei der Verteidigung im Patentnichtigkeitsverfahren typischerweise jedenfalls dann als notwendig anzusehen sein, wenn - so wie hier - zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist (vgl. die Senatsentscheidungen vom 31. März 2010, 10 ZA (pat) 5/08, BPatGE 51, 225, 231 = BlPMZ 2010, 371 ff. - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III, sowie vom 22. September 2011, 10 ZA (pat) 8/11, und vom 10. Oktober 2011, 10 ZA (pat) 8/10, mit denen sich der 10. Senat den Entscheidungen des 1. Senats des BPatG angeschlossen hat, BPatGE 51, 67, 72 = GRUR 2009, 706, 707 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren I und II; ebenso der 2., 3. und 5. Senat des Bundespatentgerichts: 2. Senat, Entscheidungen vom 13. März 2012, 2 ZA (pat) 76/11, und vom 12. März 2009, 2 ZA (pat) 82/07; 3. Senat BPatGE 52, 159 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; 5. Senat BPatGE 52, 154 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV; a. A. 4. Senat, aktuell Entscheidungen vom 16. April 2012, 4 ZA (pat) 35/11 - Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren, und vom 7. Mai 2012, 4 ZA (pat) 13/12 - Mitwirkender Rechtsanwalt III).
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